Die Erklärung zur Barrierefreiheit enthält Informationen über die Zugänglichkeit der Internetseite bzw. Webanwendung gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Wir setzen uns dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir sind bemüht, die Benutzerfreundlichkeit mit den entsprechenden Standards (WCAG 2.2, BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung für die Zugänglichkeit anwenden. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.dilgs-partyservice.de veröffentlichten Webseite.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Teilen derzeit nicht vollständig vereinbar. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung dieser Webseite sicherzustellen.
Teilbereiche, die z. B. nicht barrierefrei sind:
- Die Syntax enthält ein paar formelle Fehler, die die Zugänglichkeit jedoch nicht einschränken sollten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.04.2025 erstellt.