Allergene & Zusatzstoffe

Allgemeine Info zur Allergenkennzeichnung im Rahmen der EU-Verordnung Nr. 1169/2011

Was bedeutet die neue EU Verordnung für Sie als Kunde?

Ab 13. Dezember 2014 gilt eine neue EU-Verordnung zur Information der Verbraucher über Lebensmittel. Ein wichtiger Teil der neuen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) betrifft die Allergenkennzeichnung.

Für Menschen mit Lebensmittelallergien, Zöliakie und Milchzuckerunverträglichkeit bringt die Verordnung große Vorteile mit sich. In Zukunft wird einfach erkennbar sein, welche Speisen welche Allergene enthalten. Ab diesem Stichtag muss über das Vorhandensein von 14 definierten „Hauptallergenen“ auch bei lose (d. h. unverpackt) abgegebenen Lebensmitteln und Speisen informiert werden. Speisen können stets Spuren von Allergenen enthalten.

Eine sichere Kennzeichnung der Inhaltsstoffe unserer Speisen, ist durch oft wechselnde Rohstoffe schwer möglich.
Daher bitten wir Sie, uns bei Allergien und Unverträglichkeiten zu kontaktieren.

Was ist der Unterschied zwischen einer Allergie und einer Intoleranz?

Eine Allergie wird durch eine Immunreaktion des Körpers ausgelöst: Der Körper stuft ein an sich harmloses Protein (=Eiweiß) im Essen fälschlicherweise als gefährlich ein. Er bildet Antikörper dagegen. Die Überreaktion des Immunsystems kann von Hautrötungen und -schwellungen bis hin zum Asthmaanfall und anaphylaktischen Schock mit möglicher Todesfolge unterschiedlich schwere Symptome hervorrufen.

Eine Intoleranz basiert meist auf einem Defekt im Stoffwechsel ohne Beteiligung des körpereigenen Abwehrsystems (=Immunsystem). Meist besteht eine Störung bei der Verdauung bestimmter Stoffe. Menschen mit einer Laktoseintoleranz beispielsweise fehlt das Enzym Laktase, das für die Spaltung der Laktose benötigt wird. Milchzucker in Lebensmitteln kann nicht richtig verdaut werden. Der im Darm verbleibende Milchzucker kann Beschwerden auslösen wie z. B. Blähungen, Durchfall und Bauchschmerzen.

Übrigens: Proteine sind zumindest in kleinen Mengen in fast allen Lebensmitteln enthalten. Jedes Protein kann prinzipiell bei einem sensiblen Menschen zum Allergen werden, auch wenn es nicht auf der Liste der Hauptallergene steht.

Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe:
(1) mit Farbstoff(en), (2) mit Konservierungsstoff(en), (3) mit Antioxidationsmittel, (4) mit Geschmacksverstärker(n), (5) geschwefelt -bei Verwendung von Schwefeldioxid-, (6) geschwärzt -bei Verwendung von Schwärzungsmittel-, (7) mit Phosphat, (8) mit Milcheiweiß, (9) koffeeinhaltig, (10) chininhaltig, (11) mit Süßungsmittel, (12) enthält eine Phenylalaninquelle -ist bei dem Süßungsmittel Aspartam anzugeben-, (13) gewachst -wenn die Oberfläche von frischen Früchten derart behandelt wurde-.

Allergene:
(A) Eier, (B) Milch, Glutenhaltiges Getreide und die daraus gewonnenen Erzeugnisse wie (C) Roggen, (D) Weizen, (E) Gerste, (F) Hafer, (G) Dinkel, (H) Grünkern, (I) Emmer, (J) Einkorn, (K) Kamut und (L) Triticale, (M) Schalenfrüchte wie Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- bzw. Queensland-Nüsse, (N) Sesam, (O) Soja, (P) Sellerie, (Q) Senf,  (R) Fische, (S) Krebstiere, (T) Weichtiere, (U) Lupinen, (V) Schwefeldioxid und (W) Sulphit.

Für Nachfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.